Anpassungslehrgang für ausländische Pflegefachkräfte | Krankenpflegeschule Alzey

Anpassungslehrgang für ausländische Pflegefachkräfte zur Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland

Um Pflegefachpersonen aus Drittstaaten bzw. Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes als Fachkräfte beschäftigen zu können, ist eine Anerkennung durch eine anerkannte Anerkennungsstelle für Pflege- und Gesundheitsfachberufe erforderlich. Hierbei wird der Berufsabschluss von der Anerkennungsbehörde auf Gleichwertigkeit geprüft. Bei Feststellung von Defiziten ist eine Anpassungsqualifizierung notwendig. Der Anpassungslehrgang hat somit das Ziel, nach § 40 Abs. 3 Satz 2 des Pflegeberufegesetz (PflBG) festzustellen, dass die Teilnehmenden über die Kompetenzen verfügen, die zur Ausübung des Berufs der Pflegefachperson erforderlich sind. Der Anpassungslehrgang schließt mit einem Abschlussgespräch ab. Innerhalb des Gesprächs werden die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft. Bei erfolgreicher Bewertung wird der Abschluss anerkannt und der dreijährigen Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung bzw. der Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann gleichgesetzt. Um die Urkunde zur Führung der Berufsbezeichnung durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) ausgehändigt zu bekommen, ist der Nachweis eines Sprachzertifikats auf B2-Niveau notwendig.

Zielgruppe

Die Teilnehmenden verfügen über einen in einem Land außerhalb der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes anerkannten Abschluss in der Pflege.

Zugangsvoraussetzungen

  • die deutsche Übersetzung des Abschlusszeugnisses durch eine anerkannte Behörde/ anerkanntes Büro;
  • einen Defizit-/Feststellungsbescheid der anerkannten Anerkennungsstelle (Landesamt für Soziales Jugend und Versorgung – LSJV) für Pflege- u. Gesundheitsfachberufe über die erforderliche Anpassungsmaßnahme;
  • ausreichend Sprachkenntnisse (mind. B1)

Lehrgangsumfang

Die Lehrgangsdauer orientiert sich grundsätzlich an dem individuellen Defizit- bzw. Feststellungsbescheid, dauert jedoch mindestens sechs Monate.

  • 320 Unterrichtsstunden
  • praktische Unterrichtseinheiten
  • Kursgröße: mind. 12 Teilnehmende

Kursbeginn

Der Lehrgang ist modular aufgebaut, sodass ein Einstieg individuell (auch in einen laufenden Kurs) möglich ist.

Kosten

Auf Anfrage.

Fördermöglichkeiten

Der Anpassungslehrgang ist nach §3 der Rechtsverordnung zum SGB III (AZAV) zertifiziert.

Ihre Ansprechpartnerin

Nadine Schweitzer

Nadine Schweitzer, B.A.

Schulleiterin
Pflegepädagogin

n.schweitzer@rfk.landeskrankenhaus.REMOVE-THIS.de